Wir geben modernen Arbeitswelten eine Form.

Umstellung auf die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung)

Einfach, digital und zukunftssicher – ab dem 01.05.2026

Aufgrund der gesetzlichen Neuregelungen zur elektronischen Rechnungsstellung im Geschäftsverkehr (B2B) wird die E-Rechnung schrittweise bis 2027 zum verbindlichen Standard. Vor diesem Hintergrund haben wir uns entschieden, unsere Rechnungsprozesse frühzeitig auf die elektronische Rechnungsstellung umzustellen.

Ab dem 01.05.2026 stellen wir unsere Rechnungen grundsätzlich in elektronischer Form aus. Hierfür nutzen wir das gängige ZUGFeRD-Format (EN16931-konform). Dieses Format kombiniert eine strukturierte elektronische Rechnung mit einer integrierten PDF-Darstellung.

Für Sie bedeutet das:
Sie erhalten Ihre Rechnung weiterhin per E-Mail als PDF. Die Rechnung kann wie gewohnt gelesen, gespeichert, gedruckt oder weiterverarbeitet werden. Änderungen in Ihrem internen Ablauf sind nicht erforderlich.

Um Ihnen die Umstellung so einfach wie möglich zu machen, bitten wir Sie lediglich um Mitteilung der E-Mail-Adresse, an die wir Ihre E-Rechnungen künftig senden dürfen.

Bitte nutzen Sie hierfür unser Anmeldeformular:

Hier zum Anmeldeformular !

Dort haben Sie bei Bedarf auch die Möglichkeit, die XRechnung als bevorzugtes Rechnungsformat auszuwählen.

Wir bitten Sie, uns Ihre Daten bis spätestens 30.04.2026 zu übermitteln

Bitte beachten Sie zusätzlich:

Ab dem 01.06.2026 erheben wir für die Ausstellung und den Versand von Papierrechnungen ein Serviceentgelt in Höhe von 2,95 € pro Rechnung, sofern keine abweichende individuelle Vereinbarung besteht. Dieses Entgelt entfällt vollständig bei Nutzung der elektronischen Rechnungsstellung.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung sowie für die fristgerechte Übermittlung Ihrer Daten und die gemeinsame Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 

Häufig gestellte Fragen

FAQ.

Was ist wenn wir keine passende E-Mail Adresse besitzen?

Gerne verbinden wir Sie mit den Kollegen, diese hinterlegen gemeinsam mit Ihnen eine passende Adresse für den Rechnungsempfang.

Unsere Kontaktdaten finden Sie am Ende unserer Website.

 

Was sollen wir machen, wenn unsere Buchhaltung nur mit Papier arbeitet?

Das ist kein Problem.
Sie erhalten die E-Rechnung weiterhin per E-Mail als PDF (ZUGFeRD-Format).
Diese kann wie bisher ausgedruckt und in Papierform abgelegt werden.
Die Umstellung betrifft ausschließlich die Art der Zustellung, nicht Ihre interne Arbeitsweise.

Was ist wenn wir weiter Papierrechnungen erhalten möchten?

Die E-Rechnung ist ab 2027 gesetzlich vorgeschrieben und wird daher unser verbindlicher Rechnungsstandard. Entsprechend passen wir unsere Prozesse frühzeitig an.  Eine Wahlmöglichkeit besteht hierbei nicht.

Was ist wenn uns dies zu umständlich für uns ist?

Im Gegenteil:
Sie erhalten die Rechnung schneller per E-Mail, haben sie jederzeit digital verfügbar und können sie bei Bedarf wie gewohnt ausdrucken.
Zusätzlich vermeiden Sie das Serviceentgelt von 2,95 € pro Papierrechnung die wir aufgrund höheren Aufwands berechnen.

Dürfen wir das überhaupt rechtlich?

Die elektronische Rechnung ist rechtlich anerkannt und entspricht den geltenden gesetzlichen Vorgaben.

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